Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken - Erschließungseinheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 11.01.1990 - 5 K 219/89
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88
Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil v. 10.11.1989 -- 8 C 27.88 BVerwGE 84, 80) ist diese Voraussetzung z.B. für eine Straße erfüllt, wenn eine vorhandene im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage läßt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, daß ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte.Liegt jedoch der Verlauf einer Straße, wie hier, fest und ist ihre Fläche insgesamt wegen der bereits seit langem bestehenden Grundstücksverhältnisse, insbesondere dem Grundeigentum der Gemeinde am Wegegrundstück, vorgegeben, so bedarf es allein wegen der näheren Ausgestaltung der Verkehrsfläche selbst keines Bebauungsplans, wie sich unschwer daraus ergibt, daß bei Abweichungen von etwaigen Festsetzungen des Bebauungsplans diese erschließungsbeitragsrechtlich weitgehend unbeachtlich wären (vgl. im einzelnen BVerwG, Urteil v. 10.11.1989 aaO).
- BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85
Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Dies mag zwar in der Vielzahl der Fälle so sein, trifft jedoch unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 13.12.1985 -- 8 C 24.85 -- Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65) dann nicht zu, wenn beispielsweise die Herstellungskosten der einzelnen Erschließungsanlagen, deutlich differieren. - BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84
Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 11.10.1985 -- 8 C 26.84 -- BVerwGE 72, 143) stellt eine Erschließungseinheit ein System mehrerer Erschließungsanlagen dar, das gekennzeichnet ist durch einen Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Einzelanlagen und durch seine deutliche Abgrenzung.
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Zwar dürfte für die Fortgeltung von Ortsrecht nicht der für Rechtsverordnungen geltende Grundsatz Platz greifen, wonach die Gültigkeit einer Rechtsverordnung nicht von der Fortdauer ihrer Ermächtigungsgrundlage abhängig ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 6.10.1989 -- 4 C 11.86 -- NJW 1990, 849). - BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84
Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht setzt -- neben anderem -- eine erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der entsprechenden Erschließungsanlage im Sinne des § 125 BBauG/BauGB voraus (BVerwG, Urteil v. 7.4.11986 -- 8 C 103.84 -- Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 120). - VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90
Baulücken entlang des genannten Straßenabschnittes bis zu dessen Übergang in den Außenbereich, die einen Bebauungszusammenhang unterbrechen könnten, bestehen nicht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil v. 25.4.1991 -- 2 S 413/90 --).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung; …
Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich (…vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 7 Rn. 2; BVerwG…, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 - juris Rn. 16; OVG LSA…, Beschluss vom 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris Rn. 31; VGH BW, Urteil vom 19.11.1991 - 2 S 592/90 - juris Rn. 30).Liegt jedoch der Verlauf einer historischen Straße fest und ist ihre Fläche insgesamt wegen der bestehenden Grundstücksverhältnisse vorgegeben, so bedarf es allein wegen der näheren Ausgestaltung der Verkehrsfläche selbst keines Bebauungsplans und damit gerade auch keiner Abwägungsentscheidung des Rats der Beklagten (vgl. OVG LSA…, Beschluss vom 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris Rn. 31; VGH BW, Urteil vom 19.11.1991 - 2 S 592/90 - juris Rn. 30).
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94
Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen
Sollte dagegen - wovon das Berufungsgericht ausgeht (vgl. in diesem Zusammenhang VGH Mannheim, Urteil vom 19. November 1991 - 2 S 592/90 - BWGZ 1992, 215 f.) - § 131 Abs. 1 Satz 2 BauGB als verfassungsrechtlich unbedenklich zu qualifizieren sein, hätte das lediglich zur Folge, daß die Eckgrundstücksvergünstigung in § 6 D der Satzung auf mehrfach erschlossene Grundstücke in einer Erschließungseinheit nicht anzuwenden wäre. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
Widmung besagt nichts über Ausbauzustand; Entbehrlichkeit von Bebauungsplan oder …
Liegt jedoch der Verlauf einer historischen Straße nach den im Zulassungsverfahren nicht angegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts fest und ist ihre Fläche insgesamt wegen der bereits seit langem bestehenden Grundstücksverhältnisse vorgegeben, so bedarf es allein wegen der näheren Ausgestaltung der Verkehrsfläche selbst keines Bebauungsplans (so auch VGH BW, Urt. v. 19.11.1991 - 2 S 592/90 -, zit. nach JURIS) und damit gerade auch keiner Abwägungsentscheidung des Stadtrates der Beklagten. - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten …
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 19.11.1991 - 2 S 592/90 - (BWGZ 1992, 215) entschieden.